Trotz der gesetzlichen Einschränkungen gibt es ein große Tätigkeitsfeld für selbständige Bilanzbuchhalter (gemäß §6 (4) StBerG).
Im Bereich Kontierung und Erfassung unterliegen die selbständigen Bilanzbuchhalter keinerlei Einschränkungen. Diese Tätigkeiten werden seitens des Gesetzgebers und der Rechtssprechung als rein mechanische Tätigkeit ohne jede direkte steuerliche Auswirkung gesehen, obwohl sie eigentlich das Herzstück einer jeden Buchhaltung sind. Im Bereich der Auswertung stellt sich die Situation schwieriger dar. Hier muss streng darauf geachtet werden, dass keine Auswertungen zu steuerlichen Zwecken erstellt werden dürfen. Selbst der Ausdruck der Zahlen für die USt-Voranmeldung (und sei es nur zur Weitergabe an Sie, als Kunde) ist verboten. Betriebswirtschaftliche Auswertungen jedoch, wie sie für eine entsprechende qualifizierte Beratung nötig sind, dürfen erstellt werden.
Zahlungsverkehr ist für viele Kleinunternehmer eine lästige und ungeliebte Arbeit. Oft werden Überweisungen schnell nach Feierabend am Küchentisch geschrieben. Diese Arbeit wird gerne abgegeben, wenn sich eine zuverlässige Lösung anbietet. Hier steht es Ihnen frei, Zahlungsverkehr manuell zuerstellen, eine entsprechende Software einzusetzen, ( gibt es bei Banken für einen geringen Betrag zu kaufen.), oder zu versuchen, ein Modul "Zahlungsverkehr" in die vorhandene Fibu-Software zu integrieren. Durch Zeitersparnis und billigere Bankgebühren rechnet sich die Vergabe des Zahlungsverkehrs in der Regel für Sie als Kunde innerhalb von kurzer Zeit.
Die sorgfältige Bearbeitung und Kontrolle der offenen Posten sowohl im Kreditoren- wie auch im Debitorenbereich sind unverzichtbarer Bestandteil einer ordentlichen Buchhaltung. Von den Steuerberatern wird diese Arbeit in der Regel dem Mandanten selber überlassen und er erhält dafür nur die Ausdrucke der notwendigen OP-Listen
Sprechen Sie uns an. Mahnungen können vorgedruckt werden, kleinere Differenzen ggf. schon schriftlich oder telefonisch geklärt werden. Eine bearbeitete OP-Liste mit Ihnen als Kunde zu besprechen, um dann alle weiteren Schritte zu veranlassen, kostet Sie weitaus weniger Zeit, als eine OP-Liste selber vollständig zu bearbeiten.
Im Bereich der Lohnabrechnungen sind die selbständigen Bilanzbuchhalter durch das Verbot, den Arbeitgeber-Lohnsteuer-Jahresausgleich durchzuführen, eingeschränkt. Alle Arbeiten im Zusammenhang mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und auch Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung können von uns für Sie erledigt werden.
Eine rechtliche Beratung im Sinne von Gestaltung von Arbeitsverträgen ist aus rechtlichen Gründen Rechtsanwälten vorbehalten. Sie als Kunde werden uns aber sicher dankbar sein, wenn wir es Ihnen abnehmen, Verträge nach Ihren Vorstellungen zu schreiben, Personalakten anzulegen, Erstattungsanträge an die Krankenkasse auszufüllen, Unfallmeldungen und die Berufsgenossenschaft zu erledigen usw.
Betriebswirtschaftliche Beratung ist ein weiteres Feld, welches sich kaum umfassend beschreiben lässt. Die in diesem Bereich angebotenen Tätigkeiten sind für die Arbeit des selbständigen Bilanzbuchhalters das Salz in der Suppe - kann er doch in diesem Bereich seine erworbenen Kenntnisse ohne Einschränkungen wahrnehmen. Eine qualifizierte Beratung in diesem Bereich zahlt sich auch für den Kunden aus.
Den Umfang der betriebswirtschaftlichen Beratung festzulegen, ist nur eine Sache der Phantasie. Wir müssen die Schwachstellen im Betrieb des Kunden erkennen und an diesen Stellen helfend eingreifen. Ohne den Anspruch auf eine abschließende Aufzählung seien hier einige Aufgaben erwähnt, die im weitesten Sinne zur betriebswirtschaftlichen Beratung zählen.
Immer noch ist die Bilanzanalyse für viele Unternehmer zwar als Notwendigkeit bekannt - an der Durchführung jedoch scheitert es dann. Bilanzanalysen erstellen - das können viele Fachleute.
Bilanzanalysen dem Unternehmer jedoch nahe zu bringen, sie zu erläutern und notwendige Konsequenzen aufzuzeigen, dazu gehört mehr. Genau diese Mühe machen wir uns, damit Sie immer ein zufriedener Kunde bleiben.
Häufig wollen Sie als Kunde wissen, wohin Sie mit ihrem Unternehmen in der Zukunft gehen werden. Aber kann er es auch zu Papier bringen, kann er die geplanten Zahlen auch gegenüber Banken und anderen Geldgebern verdeutlichen und das gesteckte Ziel als realistisch und machbar verkaufen?
Mit unserer Hilfe lassen sich diese Arbeiten sicher gut bewältigen, sowohl inhaltlich wie von der Darstellung her.
Liquiditätsplanungen sind oft mit wenig Mühen zu erarbeiten. Sie als Kunde werden es uns danken, wenn wir Sie frühzeitig auf Liquiditätspässe aufmerksam machen oder Ihnen raten, zur Zeit nicht benötigte Gelder anzulegen.
Bewegungsbilanzen werden häufig auch für kleinere und mittlere Unternehmen von den Banken gewünscht. Zu schwierigen Bankverhandlungen geben wir Ihnen vollständige und gut aufbereitete Unterlagen mit.
Auf Wunsch sind wir bei solchen Terminen anwesend. Schnelle Auskünfte zum Status der Buchhaltung und des Betriebes können ein gutes Gesprächsklima schaffen.
Steigende Kosten zwingen heute selbst die kleinen Betriebe, sich eine EDV-gestützte Kostenrechnung aufzubauen oder manuell aus den Zahlen der Buchhaltung heraus, zumindest Teilbereiche des Betriebes an Kosten und Kalkulation mit zu arbeiten. Der Aufbau eines vollständigen Kostenrech- nungskonzepts gehört für einen Bilanzbuchhalter sicher zu den interessantesten Aufgaben.
Hier ist eine genaue Kenntnis des Betriebes und der einzelnen Abläufe erforderlich. Die Kostenrechnung eröffnet dem Bilanzbuchhalter die Möglichkeit, Kalkulation und Preisgestaltung zu überarbeiten und dem Kunden so die Chancen und Risiken des Unternehmens bis hin zu einzelnen Artikeln oder Dienstleistungen darzustellen.
Wenn wir uns im Bereich Controlling betätigen wollen, kann es uns passieren, dass wir unseren Kunden erst davon überzeugen müssen, dass "Controlling" nicht gleichzusetzen ist mit "Kontrollieren". Eine Kontrolle der eigenen Leistung ist dem Unternehmer oft nicht geheuer. Dennoch - immer mehr Unternehmer setzen auf Controlling. z.B. im Gesundheitswesen.
In anerkannten Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern wird Controlling zur Zeit verstärkt eingeführt. Hier ist es auch interessant, sich nicht um Kunden auf Dauer zu bewerben, sondern in einer solchen Einrichtung ein Controlling aufzubauen, Angestellte der Einrichtung darin zu schulen und sich dann nach und nach wieder zurückzuziehen.
Die Gründung eines Unternehmens verlangt im Vorfeld die sorgfältige Prüfung der Tragfähigkeit der Geschäftsidee und des gesamten Konzepts. Hierzu erstellen wir für Existenzgründer die dafür erforderlichen Unterlagen. Diese enthalten folgende Bestandteile:
Nach Prüfung der Tragfähigkeit mit positivem Ergebnis bieten wir zusammen mit unseren Partnern die entsprechenden Hilfen und Leistungen für die konkrete Umsetzung:
Nach dem erfolgreichen Planen und Start des Unternehmens "Selbständigkeit" begleiten wir Existenzgründer auch in der schwierigen Phase danach. Denn viele Neuunternehmen scheitern bereits in den ersten Jahren ihrer Existenz.
Um dem vorzubeugen, bieten wir Hilfe und Konzepte beim Aufbau einer funktionierenden, effizient arbeitenden Finanzbuchhaltung oder z. B. bei der Auswahl der richtigen EDV-Software (z. B. mit besonderem Augenmerk auf "Lagerverwaltung" und "Kostenstellen").
Prüfung zum Fachgehilfen in wirtschaft- und steuerberatenden Berufen.
Als Steuerfachangestellter in einigen Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungskanzleien über 10 jährige Berufserfahrung gesammelt
Selbständigkeit für Buchführungshilfe
Laufend aktuelle Fortbildungen in Bilanz, Steuerfragen sowie der Datenverarbeitung
Betriebliche Vermögen Schadenhaftpflicht-Versicherung vorhanden
Ausbildereignungsprüfung IHK zu Münster
Steuerfachwirtprüfung vor der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
geprüfter Bilanzbuchhalter vor der IHK zu Münster
Mitglied im Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
Mitglied beim Bund der Steuerzahler
Mitglied beim Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter
Prüfung zum Betriebswirt des Handwerks vor der Handwerkskammer zu Münster
Praxisorientierter Zertifikatsfortbildungslehrgang zur Entwicklung von Führungs- und Sozialkompetenz für Führungskräfte. Prozessmanagement an der Fachhochschule Gelsenkirchen Abteilung Bocholt (einjähriges Ausbildungsprogramm) zur Erlangung von Medien- und Methoden-Kompetenz
Laufende Fortbildung beim: